Gebührenordnung

Geb_hrenordnung
Auszug aus der Gebührenordnung
 

§ 1

Der Verband finanziert seine Tätigkeit überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen. Weitere Einnahmen können Spenden oder andere Zuwendungen durch natürliche oder juristische Perso­nen sein.

 

§ 2

(1) Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50,00 € je Mitglieds­betrieb.

(2) Der Monatsbeitrag für einen ambulanten oder stationären Bereich eines Mitgliedsbetriebes beträgt jeweils 115,00 €. (Neugründungen im 1. Jahr 75,- €)

(3) Der Monatsbeitrag für einen teilstationären Bereich eines Mitgliedsbetriebes (Tagespflege) beträgt jeweils 75,00 €.

(4) Der Monatsbeitrag für einen ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eines Mitgliedsbetriebes beträgt im Gründungsjahr jeweils 75,00 €.

(5) Der Monatsbeitrag für jeden weiteren ambulanten, teilstati­onären oder stationären Bereich eines bereits bestehenden Mitgliedsbetriebes beträgt jeweils 75,00 €.

(6) Der monatliche Beitrag für Fördermitglieder / fachfremde Mitglieder beträgt 5,00 €.