Gebührenordnung
Auszug aus der Gebührenordnung
§ 1
Der Verband finanziert seine Tätigkeit überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen. Weitere Einnahmen können Spenden oder andere Zuwendungen durch natürliche oder juristische Personen sein.
§ 2
(1) Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50,00 € je Mitgliedsbetrieb.
(2) Der Monatsbeitrag für einen ambulanten oder stationären Bereich eines Mitgliedsbetriebes beträgt jeweils 115,00 €. (Neugründungen im 1. Jahr 75,- €)
(3) Der Monatsbeitrag für einen teilstationären Bereich eines Mitgliedsbetriebes (Tagespflege) beträgt jeweils 75,00 €.
(4) Der Monatsbeitrag für einen ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eines Mitgliedsbetriebes beträgt im Gründungsjahr jeweils 75,00 €.
(5) Der Monatsbeitrag für jeden weiteren ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eines bereits bestehenden Mitgliedsbetriebes beträgt jeweils 75,00 €.
(6) Der monatliche Beitrag für Fördermitglieder / fachfremde Mitglieder beträgt 5,00 €.