Erfahrungsaustausch von & für Mitglieder
Unser nächster Erfahrungsaustausch findet am Mittwoch, den 29.05.2024 um 13.00 Uhr statt.
Die Themen der letzten Unternehmerrunde waren u.a.:
Einsatz von Azubis mit LG1-Schein – bedingt möglich
- berufsbegleitend: möglich, weil ein zusätzliches Arbeitsverhältnis in Teilzeit besteht
- Vollzeit: im 3. Lehrjahr denkbar, wenn der Ausbildungstand dies zulässt – LBNR über Sonstiges „Azubi“
MuG ambulant à lt. Kostenträgern soll eine (abrechnungsrelevante) Prüfung erst mit der Umsetzung einer angepassten Vergütung einhergehen – voraussichtlich erst 2025, da die Refinanzierung auf Länderebene verhandelt werden soll
Ausbildungsfonds stellt für Tagespflegen die Erfassungsgrundlage auf Belegungstage (analog stationär) um – Azubi-Umlage wird also voraussichtlich künftig teuer werden
TI-Einführung zum 01.07.2025 wird eine Herausforderung – die Refinanzierung der Anschaffung der Komponenten ist mittlerweile geregelt – Monatspauschale von 192,80 € + 7,20 € eHBA
6. PflegeArbbVO – neue Pflegemindestlöhne ab 01.05.2024 – PHK = 15,50 €, 1-Jährige = 16,50 € - PFK = 19,50 € (Sonderzahlung werden nicht angerechnet) >>> Achtung! Untergrenze!
WGs im neuen „SächsWTG“ als:
- selbstverantwortet: insbesondere wenn Selbstverantwortungsgremium vorhanden ist – Mietvertrag und Pflegevertrag unabhängig voneinander sind
- anbieterverantwortet: Pflegevertrag und Mietvertrag aus einer Hand – Präsenzkraft ist 24 h verpflichtend – „geeignete Person“ (näheres soll die DVO regeln, die es jedoch noch nicht gibt) – es muss keine PFK sein, aber Erreichbarkeit im Bedarfsfall
Erfahrung zum digitalen Verordnungsmanagement (z.Z. nur bei der AOK möglich) – funktioniert schnell und ist mit ACS auch außerhalb der TI empfehlenswert