Erfahrungsaustausch von & für Mitglieder

Unser nächster Erfahrungsaustausch findet am Mittwoch, den 29.05.2024 um 13.00 Uhr statt.

 

Die Themen der letzten Unternehmerrunde waren u.a.:

  • Einsatz von Azubis mit LG1-Schein – bedingt möglich

       - berufsbegleitend: möglich, weil ein zusätzliches Arbeitsverhältnis in Teilzeit besteht

       - Vollzeit: im 3. Lehrjahr denkbar, wenn der Ausbildungstand dies zulässt – LBNR über Sonstiges „Azubi“

  • MuG ambulant à lt. Kostenträgern soll eine (abrechnungsrelevante) Prüfung erst mit der Umsetzung einer angepassten Vergütung einhergehen – voraussichtlich erst 2025, da die Refinanzierung auf Länderebene verhandelt werden soll

  • Ausbildungsfonds stellt für Tagespflegen die Erfassungsgrundlage auf Belegungstage (analog stationär) um – Azubi-Umlage wird also voraussichtlich künftig teuer werden

  • TI-Einführung zum 01.07.2025 wird eine Herausforderung – die Refinanzierung der Anschaffung der Komponenten ist mittlerweile geregelt – Monatspauschale von 192,80 € + 7,20 € eHBA

  • 6. PflegeArbbVO – neue Pflegemindestlöhne ab 01.05.2024 – PHK = 15,50 €, 1-Jährige = 16,50 € - PFK = 19,50 € (Sonderzahlung werden nicht angerechnet) >>> Achtung! Untergrenze! 

  • WGs im neuen „SächsWTG“ als:

       - selbstverantwortet: insbesondere wenn Selbstverantwortungsgremium vorhanden ist – Mietvertrag und Pflegevertrag unabhängig voneinander sind

       - anbieterverantwortet: Pflegevertrag und Mietvertrag aus einer Hand – Präsenzkraft ist 24 h verpflichtend – „geeignete Person“ (näheres soll die DVO regeln, die es jedoch noch nicht gibt) – es muss keine PFK sein, aber Erreichbarkeit im Bedarfsfall

  • Erfahrung zum digitalen Verordnungsmanagement (z.Z. nur bei der AOK möglich) – funktioniert schnell und ist mit ACS auch außerhalb der TI empfehlenswert

 

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